Infos zum GEG 2020

Als Berliner Dachdecker - Meisterbetrieb sehen wir uns als Partner für Architekten, Bauherren und Hausverwaltungen. Deswegen hier das Wichtigste in Kürze zum neuen GEG 2020.

 

Mit Inkrafttreten des GEG am 1. November 2020 wurden bisherige Regelungen zur Energieeinsparung in Gebäuden abgelöst. Somit übernimmt das GEG die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014 bzw. EnEV 2020), das Energieeinspargesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Alle neuen Gebäude müssen ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden und die zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

Einiges bleibt wie gehabt:

  • Wenn ein Altbau saniert wird, dann gelten dieselben U-Werte wie früher. Der Wärmedurchgangskoeffizient für Außenwände, Fenster und Dachflächenfenster bleibt derselbe wie in der EnEV 2020. Dieses bereits anspruchsvolle Niveau für Neubauten und Sanierung wird also nicht weiter verschärft.
  • Ebenso bleibt die Austauschpflicht für Heizkessel bestehen, die vor 1991 eingebaut wurden oder die 30 Jahre und länger in Betrieb sind. Bis Ende 2025 dürfen Hauseigentümer problemlos eine neue Ölheizung einbauen. Ab 2026 geht das nur noch dann, wenn man sich für eine Hybridheizung entscheidet, die mit Öl und einer erneuerbaren Energie arbeitet, z.B. Sonnenenergie, die über Solarthermie- oder Photovoltaikanlage im Haushalt genutzt wird.
 

Anderes ändert sich:

  • Niedrigenergiegebäude müssen dem Energiestandard von Neubauten und somit mindestens KfW-Effizienzhaus 55-Standard entsprechen. Demnach darf der Primärenergieverbrauch 55 Prozent des Verbrauchs des Referenzgebäudes der KfW betragen. Ein Neubau darf maximal einen Endenergiebedarf von 45–60 kWh/m² pro Jahr haben.
  • Die energetische Qualität bestehender Gebäude darf bei Sanierungen nicht verschlechtert werden. Die oberste Geschossdecke muss gedämmt werden.
  • Die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien lässt sich nach dem GEG auch mit Hilfe von Photovoltaik erfüllen. Voraussetzung dafür ist, dass Hausbesitzer „gebäudenah“ Strom erzeugen, der überwiegend selbst genutzt wird. Der Strom wird mit bis zu 30 bzw. 45 Prozent auf den Primärenergiebedarf angerechnet. Der höhere Wert ist möglich, wenn ein Stromspeicher genutzt wird.
  • Wird ein Ein- oder Zweifamilienhaus saniert, ist eine Energieberatung vorgeschrieben.
  • Alle Förderprogramme werden in der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gebündelt. Für Hausbesitzer soll es damit übersichtlicher und einfacher werden, Förderung für energiesparende Heiz- und Klimatechnik zu erhalten.
  • Energieausweise enthalten künftig konkretere Daten zum Primärenergieverbrauch und den Treibhausgasemissionen. Außerdem sind Vor-Ort-Begehungen oder aussagekräftiges Bildmaterial für die Erstellung der Energieausweise vorgeschrieben. Beim Ausstellen der Energieausweise wird nicht mehr zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden.
  • Beim Kauf einer Immobilie ist die Energieberatung Pflicht.
  • Bietet eine Kommune Fernwärme an, kann sie Hausbesitzer zur Nutzung von Fernwärme verpflichten. Aber es gibt Ausnahmen. Wenn durch das eigene Heizsystem prozentual mehr erneuerbare Energie genutzt wird als mit dem Fernwärmenetz, dann können Verbraucher eine Befreiung beantragen.
 

Das GEG bleibt zunächst bis zum Jahr 2023 gültig. Dann wird es überprüft und es könnte Anpassungen geben, wenn z.B. Grenzwerte verändert werden müssen, um die Klimaschutzziele der Europäischen Union bzw. der Bundesregierung zu erfüllen. Allerdings soll dabei die Bezahlbarkeit von Bauen und Wohnen besondere Beachtung finden.


Fazit

Durch eine bessere Anrechnung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien sollen Bauherren die Möglichkeit erhalten, die energetischen Anforderungen an Neubauten mit wirtschaftlichen tragbaren und nachhaltigen Lösungen zu erfüllen. Was Bauherren in jedem Fall tun sollten, um bei der Vielzahl an Vorschriften und Fördermöglichkeiten den Durchblick nicht zu verlieren: Informieren Sie sich gründlich, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Holen Sie Hinweise von technischen Experten ein, reden Sie mit Energieberatern und fragen Sie Nachbarn und Freunde, die bereits über einschlägige Erfahrungen verfügen.